INVESTIGADORES
TOMASSINI ABAURREA Fiorella
capítulos de libros
Título:
Kants Auffasung der Ulpian-Formeln in der 'Einleitung in die Rechtslehre'
Autor/es:
FIORELLA TOMASSINI ABAURREA
Libro:
Kant und Seine Kritiker
Editorial:
Olms Verlag
Referencias:
Lugar: Hildesheim-Zürich-Nueva York; Año: 2018; p. 105 - 415
Resumen:
Der Zusammenhangzwischen der Rechtslehre und der Transzendentalphilosophie stellt eine in denKant-Studien sehr oft diskutierte Frage: Setzt Kants Rechtsbegründung in derMetaphysik der Sitten die Lehre des Transzendentalen Idealismus bzw. derErgebnisse der vorhergehenden kritischen Untersuchung voraus? Nach der?Unabhängigkeitsthese? ist die Rechtslehre Kants von der kritischen Philosophieunabhängig. Ein prominenter Vertrerer dieser Position war Ebbinghaus, derbehauptete, dass die negative Freiheit der Willkür die einzige Bedingung fürdie Gültigkeit der Rechtslehre sei.Dagegen stellt Kersting fest, dass ?die Unabhängigkeitsthese die IntentionenKant in ihr Gegenteil verkehrt?.?Welchen Sinn macht es auch ? sagt Kersting? das Recht als Teileiner Metaphysik der Sitten zu entwickeln, wenn es der Rechtslehre gleichgültigist, ob Naturkausalität für den Menschen Schicksal ist oder nicht?? Ich möchte mich hier dieser Debatte anschliessen. Ich werdeversuchen, durch die Analyse der Einteilung der Rechtspflichten nach denUlpian-Formeln zu der Verteidigung der Unhabhängikeitsthese beizutragen.In dernaturrechtlichen Tradition wurden die Ulpian-Formeln (honeste vive, neminem laede und suumcuique tribue)benutzt, um die Prinzipien der praktischen Philosophie zu erklären. In den metaphysichen Anfangsgründen der Rechtslehrewendet auch Kant die klassischen Formeln an, um sein System des ius naturae zu ordnen. Die Ulpian-Gebotesind ?zugleich Eintheilungsprincipien des Systems der Rechtspflichten ininnere, äußere und in diejenigen, welche die Ableitung der letzteren vomPrincip der ersteren durch Subsumtion enthalten? (RL, AA 06: 237). Auf dieseWeise liefert Kant den klassischen Formeln eine bestimmte systematische Stellein seiner praktischen Philosophie. Ich werde hier zeigen, dass diesesystematische Stelle nur erklärt werden kann, wenn wir die Ulpian-Gebote mitden beiden Grundprinzipien der Rechtslehrein Verbindung bringen, nämlich, mit dem allgemeinen Prinzip des Rechts und demPrinzip der angeborenen Freiheit.Anschliessend ?zum Schluss? werdeich zeigen, dass die Kantische Erörterung der ersten Ulpian-Pflicht auf derfundamentalen Trennung zwischen dem ?homo phaenomenon? und dem ?homo noumenon? beruht,sodass der transzendentalen Idealimus in der Rechtslehre vorausgesetzt wird.