INVESTIGADORES
NIEL Luis Ignacio
congresos y reuniones científicas
Título:
Das Problem des Urprozesses in den Bernauer Manuskripten Edmund Husserls
Autor/es:
LUIS NIEL
Lugar:
Cluj
Reunión:
Workshop; Klausenburg-Workshop über den Begriff der Konstitution; 2009
Institución organizadora:
Universidad de Cluj
Resumen:
Für Edmund Husserl ist die Erfahrung ein Ergebnis von subjektiven intentionalen Prozessen auf der Grundlage hyletischer Gegebenheit. Diese Prozesse werden ‚Konstitution’ genannt; diese Konstitution wird in einem Stufenbau von den unteren bis zu den höheren Leistungen vollzogen. Für Husserl gilt die Konstitution der Zeit als unterste Konstitution, nämlich als die fundierende Grundlage für jede weitere Bewusstseinsleistung. Die folgende Arbeit konzentriert sich auf das Problem der untersten Konstitution der Zeit im Zeitbewusstsein im Rahmen der Bernauer Manuskripte (BM) Husserls aus den Jahren 1917-18. Es werden dabei die folgenden Thesen verteidigt: (1) Sowie in den früheren Untersuchungen Husserls zur Konstitution der Zeit wird auch hier eine Unterscheidung der Konstitutionsstufen durchgeführt, d.h. die Konstitution der Zeit wird in verschiedenen aufeinander fundierten Stufen vollzogen. (2) Diese Unterscheidung lässt sich als Antwort auf die Schwierigkeiten einer allzu generalisierten Anwendung des Schemas Auffassung / Auffassungsinhalt als Konstitutionsmodell für die letzte Konstitution im Urprozess verstehen. Die Anwendung des Schemas für die unterste Konstitution der Zeit ist ein undurchführbarer Versuch, den Urprozess durch die übliche und höherstufige Begrifflichkeit der Aktintentionalität bzw. der Intentionalität der Akte (Konstitution, Intentionalität, Bewusstsein im Sinne der Korrelation Akte-Objekte) zu beschreiben. (3) Die Unterscheidung der Konstitutionsstufen ermöglicht eine präzise Abgrenzung der Stufe der zeitlich konstituierten immanenten Einheiten von der Stufe des zeitkonstituierenden Urprozesses, wo es weder Gegenständlichkeiten noch Zeit gibt, sondern das absolute Urerleben jeder zeitlich konstituierten Einheit. (4) Zur Auslegung des konstituierenden Urprozesses wird zunächst der Urprozess als unbewusst bezeichnet und die Konstitution als Reflexion bzw. als aktive Erfassung verstanden. Das besagt, dass man nur von einer eigentlichen Konstitution sprechen kann, wenn eine aktive Erfassung erfolgt. Diese Beschreibungsmöglichkeit, nämlich die Konstitution als Reflexion, ist die notwendige Folge einer generalisierenden Interpretation der Aktintentionalität für den Urprozess. (5) Das führt die Analyse zu einer alternativen Beschreibungsmöglichkeit des Eigenartigen des Urprozesses selbst vor jedem Auftritt der Reflexion: Dabei wird der ‚Status’ des Urprozesses als Konstitutions-, Bewusstseins- und Intentionalitätsprozess in Frage gestellt. Die Abgrenzung von der Sphäre der Aktintentionalität führt zur Enthüllung des Eigenartigen der letzten Stufe der Erfahrung, nämlich des Urprozesses als unterstufiges, vorkonstituierendes, urbewusstes und stromintentionales Erleben. Das heißt, es geht dabei um ‚Urprozesse’, die nur im analogischen Sinne mit den objektivierenden Leistungen der Aktintentionalität zu verstehen sind, die aber keineswegs gleichzusetzen sind. (6) Abschließend werden wir die Frage nach dem Problem eines phänomenologischen Zugangs zu dieser Ursphäre der Erfahrung formulieren, nämlich die des Urprozesses.