INVESTIGADORES
NIEL Luis Ignacio
congresos y reuniones científicas
Título:
Das Problem des Urprozesses in den Bernauer Manuskripten Edmund Husserls
Autor/es:
LUIS NIEL
Lugar:
Cluj
Reunión:
Workshop; Klausenburg-Workshop über den Begriff der Konstitution; 2009
Institución organizadora:
Universidad de Cluj
Resumen:
Für Edmund Husserl ist die Erfahrung ein Ergebnis von subjektiven
intentionalen Prozessen auf der Grundlage hyletischer Gegebenheit. Diese
Prozesse werden Konstitution genannt; diese Konstitution wird in einem
Stufenbau von den unteren bis zu den höheren Leistungen vollzogen. Für Husserl gilt
die Konstitution der Zeit als unterste Konstitution, nämlich als die fundierende
Grundlage für jede weitere Bewusstseinsleistung. Die folgende Arbeit konzentriert
sich auf das Problem der untersten Konstitution der Zeit im Zeitbewusstsein im
Rahmen der Bernauer Manuskripte (BM)
Husserls aus den Jahren 1917-18. Es werden dabei die folgenden Thesen verteidigt:
(1) Sowie in den früheren Untersuchungen Husserls zur Konstitution der Zeit
wird auch hier eine Unterscheidung der Konstitutionsstufen durchgeführt, d.h.
die Konstitution der Zeit wird in verschiedenen aufeinander fundierten Stufen
vollzogen. (2) Diese Unterscheidung lässt sich als Antwort auf die Schwierigkeiten
einer allzu generalisierten Anwendung des Schemas Auffassung /
Auffassungsinhalt als Konstitutionsmodell für die letzte Konstitution im
Urprozess verstehen. Die Anwendung des Schemas für die unterste Konstitution
der Zeit ist ein undurchführbarer Versuch, den Urprozess durch die übliche und
höherstufige Begrifflichkeit der Aktintentionalität bzw. der Intentionalität
der Akte (Konstitution, Intentionalität, Bewusstsein im Sinne der Korrelation
Akte-Objekte) zu beschreiben. (3) Die Unterscheidung der Konstitutionsstufen ermöglicht
eine präzise Abgrenzung der Stufe der zeitlich konstituierten immanenten Einheiten
von der Stufe des zeitkonstituierenden Urprozesses, wo es weder
Gegenständlichkeiten noch Zeit gibt, sondern das absolute Urerleben jeder zeitlich
konstituierten Einheit. (4) Zur Auslegung des konstituierenden Urprozesses wird
zunächst der Urprozess als unbewusst bezeichnet und die Konstitution als Reflexion
bzw. als aktive Erfassung verstanden. Das besagt, dass man nur von einer
eigentlichen Konstitution sprechen kann, wenn eine aktive Erfassung erfolgt. Diese
Beschreibungsmöglichkeit, nämlich die Konstitution als Reflexion, ist die notwendige
Folge einer generalisierenden Interpretation der Aktintentionalität für den
Urprozess. (5) Das führt die Analyse zu einer alternativen Beschreibungsmöglichkeit
des Eigenartigen des Urprozesses selbst vor jedem Auftritt der Reflexion: Dabei
wird der Status des Urprozesses als Konstitutions-, Bewusstseins- und
Intentionalitätsprozess in Frage gestellt. Die Abgrenzung von der Sphäre der
Aktintentionalität führt zur Enthüllung des Eigenartigen der letzten Stufe der
Erfahrung, nämlich des Urprozesses als unterstufiges, vorkonstituierendes,
urbewusstes und stromintentionales Erleben. Das heißt, es geht dabei um
Urprozesse, die nur im analogischen Sinne mit den objektivierenden Leistungen
der Aktintentionalität zu verstehen sind, die aber keineswegs gleichzusetzen
sind. (6) Abschließend werden wir die Frage nach dem Problem eines phänomenologischen
Zugangs zu dieser Ursphäre der Erfahrung formulieren, nämlich die des
Urprozesses.